29.01.2009, 20:11
Teckleberry schrieb:...Für mich ist das ganz klar: Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Mord. Ist das konkret strafbar?
Desswegen die Frage.
Tja meine liebe Morgentau. Wenn der Kerl nachgewiesen nichts von seiner Krankheit wusste, sollte es mindestens, zu dem schon bestehenden Tatbestand (Vergewaltigung) eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geben.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das sagen die, die hinter dem Gesetz stehen.
*in love* Kurt Cobain 1967-1994 *in love*