24.03.2009, 02:44
Fokker schrieb:Das ist natürlich wahr und für diese Fälle gibt es die Prozesskostenhilfe oder die Pflichtverteidigung. ...
Ist es von Bedeutung von welcher Nationalität die Diskutierenden sind? Aus meiner Sicht wäre es genauso gut möglich andere Rechtsstaaten mit der DDR zu vergleichen, dies würde den Zweck erfüllen. Vor allem, da dieser Vergleich ja schon zur Aussage geführt hat, dass die Bundesbürger noch nicht zusammengewachsen seien.
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung ... wohl richtig, aber auch lustig Z. B. in vielen Sozialverfahren ... nö, so einfach ist das nicht mit dem Recht.
Wir wollen schon Nationalität und Staatsbürgerschaft voneinander unterscheiden. Aber wir machen eben nicht das was möglich wäre, sondern tun das was geboten ist. Hier diskutieren doch wohl Bundesbürger, oder? Warum sollen die also z. B. Neuseeland mit der DDR vergleichen. Die Debatte macht nur Sinn im deutschen Kontext, sonst könnten wir sie der theoretischen Jurisprudenz überlassen Was wir vielleicht überhaupt tun sollten!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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