17.06.2009, 11:40
T-Rex schrieb:Besser Formuliert und gut begründet fand ich folgenden Artikel in der FAZ (Die DDR - ein Unrechtstaat ?):
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960...ntent.html
Die Begründung sollte man sich detailgenau anschauen. Der Rechtsstaat als Konstrukt wird als einzig gerechtes Empfinden bewertet. So gesehen war die DDR ein Unrechtsstaat, vollkommen richtig - wie auch viele andere Staaten die man eventuell auf den ersten Blick anders bewerten würde. Der Artikel beruft sich auf juristische Formalitäten. Die Erkenntnis kann demnach nicht herangeführt werden um zu bewerten ob die DDR "ungerecht" agierte.
Wo ist der Scheitelpunkt? Wer unterscheidet in dieser Diskussion zwischen Rechtsform und Staatsbewertung?
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
Hubert Reeves