18.06.2009, 10:08
Neuklon schrieb:Die Begründung sollte man sich detailgenau anschauen. Der Rechtsstaat als Konstrukt wird als einzig gerechtes Empfinden bewertet. So gesehen war die DDR ein Unrechtsstaat, vollkommen richtig - wie auch viele andere Staaten die man eventuell auf den ersten Blick anders bewerten würde. Der Artikel beruft sich auf juristische Formalitäten. Die Erkenntnis kann demnach nicht herangeführt werden um zu bewerten ob die DDR "ungerecht" agierte.
Wo ist der Scheitelpunkt? Wer unterscheidet in dieser Diskussion zwischen Rechtsform und Staatsbewertung?
Es ist nun deutlich mehr als eine juristische Formalität, wenn Personengruppen aus dem Schutz des Rechtes ausgeklammert werden - frag mal Martin Luther (Vogelfrei).