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Das bedingungslose Grundeinkommen als soziales Grundrecht
#68
Es werden heute Sozialleistungen Millionenfach verteilt:
- Hartz-IV
- Arbeitslosengeld
- Kindergeld
- Kindererziehungsgeld
- Wohngeld
- Zuschüsse zu Krankenversicherungen
...und noch hunderte andere Leistungen

Die Verwaltung der Sozialleistungen verschlingt haufen Gelder. Für einen ausgezahlten Euro müssen zwei Euro aufgebracht werden.

Mit BGE würde der Verwaltungsaufwand wegfallen. Das bringt effektiv viel Geld.

Desweiteren zahlen zur Zeit hauptsächlich Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer das Sozialsystem. Dadurch wird weniger als 50% des Volkseinkommens herangezogen.
Mit BGE und Finanzierung über Steuer würden dann 100% des Volkseinkommens für das Sozialsystem herangezogen werden.

Dass du dann als Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer Vorteile aus BGE hast, ist doch klar. Die Soziallast liegt nicht mehr hauptsächlich auf deinen Schultern, sondern auch Kapitalerträge, Unternehmenssteuern und Einkünfte von Selbstständigen müssten genauso wie du die Soziallast tragen.

Der Normale Arbeitnehmer hat wenn man zum Bruttogehalt noch den Arbeitgeberanteil hinzuzählt inklusive Steuern etwa 50% Abzüge.

Der Selbstständige hat mit 10.000 Brutto nur etwa 40% Abzüge inkl Krankenversicherung. Effektiv gesehen durch mehr Abschreibungsmöglichkeiten jedoch oft nur etwa 25-30% Abzüge vom Brutto.

Kapitalerträge und Unternehmensgewinne nur 25-30% Abzüge.

Wird also durch Steuer das Sozialsystem finanziert, so kannste grob gesagt so rechnen:
50% + 30% = 80% / 2 = 40%
100% - 40% = 60%
statt 50% netto bleiben dann 60% netto übrig.
Das sind dann grob gesagt die 1.000,-- € die du mehr hast.

Wobei die 1.000,-- € auch von dir fiktiv angesetzt wurden...
Mit BGE würde zB Kindergeld etc wegfallen...

Je nach Umsetzungsart des BGE könnte es aber auch Nachteile bedeuten. Wegfallen könnten unter Umständen:
- Alle heutigen Sozialleistungen, so wie zB:
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Urlaubsgelder und Lohnfortzahlung bei Urlaub
- Arbeitslosengeld
- Rente aus gesetzlicher Rentenversicherungspflicht
- Abschreibungsfähigkeiten, wie zB bei Eigenheimerwerb
... mit BGE ist ja dann dafür gesorgt, dass du ausreichend Einkommen hast, somit würde die Notwendigkeit der og Leistungen wegfallen.
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Das bedingungslose Grundeinkommen als soziales Grundrecht - von Slowmotion - 14.03.2012, 15:06

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