04.04.2012, 10:59
Russlands scheidender Staatspräsident Dmitri Medwedjew hat eine Begnadigung der 2003 und 2010 verurteilten Michail Chodorkowski und Platon Lebedew abgelehnt.
Er widersprach damit den Empfehlungen seines eigenen Präsidialrates für Menschenrechte vom 15. März 2012, der sich auf ein juristisches Fachgutachten unabhängiger Experten stützte.
Dieses hatte begründet, warum eine Begnadigung auch ohne Schuldanerkenntnis und Bitte um diese möglich sei.
Medwedjew erklärte dagegen, über eine Begnadigung könne man erst entscheiden, wenn sich die Verurteilten schuldig bekennen und den Gnadenakt ausdrücklich wünschen. Dies sei seine Rechtsauffassung auch als ausgebildeter Jurist.
Er widersprach damit den Empfehlungen seines eigenen Präsidialrates für Menschenrechte vom 15. März 2012, der sich auf ein juristisches Fachgutachten unabhängiger Experten stützte.
Dieses hatte begründet, warum eine Begnadigung auch ohne Schuldanerkenntnis und Bitte um diese möglich sei.
Medwedjew erklärte dagegen, über eine Begnadigung könne man erst entscheiden, wenn sich die Verurteilten schuldig bekennen und den Gnadenakt ausdrücklich wünschen. Dies sei seine Rechtsauffassung auch als ausgebildeter Jurist.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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