16.04.2012, 22:24
Detlef05 schrieb:Beischlaf ist keine Frage einer Genehmigung durch irgendwem im Umfeld.Hm ... sicher? Dann dürfte Sodomie eigentlich auch nicht mehr unter Strafe stehen. Oder öffentliches Poppen auf dem Marktplatz von Wanne-Eickel. Ich meine, wenn es keine Frage der Genehmigung ist, dann darf man doch alles. Oder doch nicht?
Zitat:Doch der Versuch, diese mittels der Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei entdecktem, öffentlich gemachtem Vollzug durchzusetzen, entspricht nicht mehr dem kulturellen Entwicklungsniveau unserer Gesellschaft.Das sehe ich deutlich anders. Diese "strafrechtlichen Konsequenzen bei entdecktem, öffentlich gemachten Vollzug" haben wir auch auf vielen anderen Feldern, z.B. Unzucht mit Minderjährigen, Unzucht mit Abhängigen, etc., und die werden von der Gesellschaft auch überhaupt nicht infrage gestellt. Unser kulturelles Entwicklungsniveau kennt das also durchaus. Die Frage ist also lediglich, welchen Tatbestand wir unter Strafe stellen wollen und welchen nicht.
Und ein Tabubruch ist es sehr wohl, denn bis zum heutigen Tage gilt Inzest als Tabu.