19.04.2012, 19:13
@Beton
Gut, dass Dir das Kleinkindniveau völlig abgeht.
Zudem ist sicher klar, dass Definition mehr sind als nur das Wort, welches es inhaltlich zu beschrieben gilt. Das gilt eben auch für "Inzest"!
Ja, mir geht es darum, bestimmte heute noch strafbewehrte sexuelle Handlungen, darunter u. U. auch den Beischlaf bei bestimmten leiblichen Abkommen bzw. Verwandten z. B. bei homosexuellen Geschwistern als Ausnahmetatbestand zum § 173 zu definieren. Damit z. B. ist die "Lockerung" beschrieben.
Und wo Du nicht verstehen willst, da verweigerst Du Dich eben. Mit halb Eingeführtem ...
So long!
Gut, dass Dir das Kleinkindniveau völlig abgeht.
Zudem ist sicher klar, dass Definition mehr sind als nur das Wort, welches es inhaltlich zu beschrieben gilt. Das gilt eben auch für "Inzest"!
Ja, mir geht es darum, bestimmte heute noch strafbewehrte sexuelle Handlungen, darunter u. U. auch den Beischlaf bei bestimmten leiblichen Abkommen bzw. Verwandten z. B. bei homosexuellen Geschwistern als Ausnahmetatbestand zum § 173 zu definieren. Damit z. B. ist die "Lockerung" beschrieben.
Und wo Du nicht verstehen willst, da verweigerst Du Dich eben. Mit halb Eingeführtem ...
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NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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