01.06.2012, 22:44
Aslan schrieb:Wegen sexueller Nötigung droht niemandem die Todesstrafe, aber angemessen verurteilt sollte man schon werden, auch wenn man nebenbei Staatsgeheimnisse veröffentlicht hat. Ansonsten könnte ja jeder Verräter sein Tun als Freibrief für Vergewaltigungen ansehen, da eine entsprechende Anklage ohnehin als Schutzkampagne abgetan würde...
Mehr kann man schon nicht mehr durch einander bringen.