02.08.2012, 14:26
Nochmal zu Pussy Riot. Hätte die Aktion in Deutschland stattgefunden und sich gegen den Bundes-Präsi gerichtet, würde
"§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( §11 Abs.3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
gelten.
Soviel zu der schrecklichen russischen Justiz und der Meinungsfreiheit in Deutschland.
"§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( §11 Abs.3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
gelten.
Soviel zu der schrecklichen russischen Justiz und der Meinungsfreiheit in Deutschland.