02.08.2012, 23:29
Detlef05 schrieb:Gerade Herr Gauck würde sich prinzipiell nicht in die Unabhängigkeit eines Strafgerichts einmischen
Aber er würde sich wohl als (im juristischen Sinne) "geschädigter" zu Wort melden. Ist natürlich nur meine persönliche Vermutung...
(ganz abgesehen davon dass er sich nicht durch aushöhlung der demokratie zur zielscheibe machen würde, daher hinkt der vergleicht putin/gauck umso stärker je tiefer man in die materie eindringt, aber das steht wieder auf einem anderen blatt)
Detlef05 schrieb:Die eigentliche Frage ist doch aber, ob es angemessen ist, die Pussy Riot wegen Rowdytum (Teil 2, Artikel 213 des StGB der RF) anzuklagen.
das ist allerdings eine gute frage
Detlef05 schrieb:Und vor allem sollte man hierzulande nicht den Eindruck erwecken, das Verhalten der jungen Frauen fände in Russland eher tolerantes Abnicken. Ganz im Gegenteil.
toleranten abnicken gäbe es auch in deutschland sicher nicht