05.01.2013, 22:29
Russland hat einen neuen gesetzlichen Mindestlohn.
Gegenüber dem Vorjahr wurde er zum 1. Januar 2013 um 12,9 % auf 5.305 Rubel/Monat monatlich angehoben.
Dennoch liegt er 24,7 % unter dem amtlich fixierten Existenzminimum von 6.913 Rubel/Monat.
U. U. sind nun Verfassungsklagen zu erwarten, da selbst im Föderationsrat dies für einen unzulässigen Verstoss gegen das Arbeitsgesetzbuch der RF gehalten wird.
Gegenüber dem Vorjahr wurde er zum 1. Januar 2013 um 12,9 % auf 5.305 Rubel/Monat monatlich angehoben.
Dennoch liegt er 24,7 % unter dem amtlich fixierten Existenzminimum von 6.913 Rubel/Monat.
U. U. sind nun Verfassungsklagen zu erwarten, da selbst im Föderationsrat dies für einen unzulässigen Verstoss gegen das Arbeitsgesetzbuch der RF gehalten wird.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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