25.06.2013, 05:34
Imago schrieb:les das nochmal nach im Grundgesetz bevor du dich aufregst. Abgeordnete sind in ihren Abstimmung nicht irgendwelchen Meinungsumfragen verpflichtet
Oder schlag bei wikipedia nach, Stichwort repräsentative Demokratie.
Das Grundgesetz verbietet die Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen.
Und wenn diese sog. Volksvertreter ihre Wähler, also das Volk vertreten sollen, ist es abstrus, dass sie i m m e r inwichtigen Fragen, genau dem Volkswillen entgegen entscheiden.
Da kannst du die angebliche Demokratie nennen wie du willst, wenn die Mehrheit des Volkes etwas Anderes will, haben sich seine Vertreter danach zu richten, es sei denn der Wille des Volkes wäre grundgesetzwidrig.:mad::mad::mad: