17.10.2007, 22:04
Also nur um ein paar Dinge richtig zu stellen:
1. Es handelt sich hier nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
3. Scheinkäufe (z.B. von Drogen) durch Polizeibeamte gibt es bereits rechtlich abgedeckt in Deutschland. Fraglich ist hier nicht das grundsätzliche ob und wie, sondern ob Kinder für diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.
1. Es handelt sich hier nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
3. Scheinkäufe (z.B. von Drogen) durch Polizeibeamte gibt es bereits rechtlich abgedeckt in Deutschland. Fraglich ist hier nicht das grundsätzliche ob und wie, sondern ob Kinder für diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.