17.10.2007, 22:08
Nach § 27 JuSchG Absatz 2 Nr. 1 u. 2 kann es auch als Straftat betrachtet werden.
Leitwolf schrieb:2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.Wie beweist du das?
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.