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Bild.de schrieb:Gibt es Risikogruppen?
Homosexuelle Männer und Drogenanhängige sind besonders gefährdet, aber leider auch Unschuldige: Unter den 63 500 Infizierten sind auch etwa 400 Kinder, die HIV über ihre Mutter bekommen haben.
So gesehen auf
BildBlog.de, das Original auf
Bild.de ist mittlerweile geändert. Da hat wohl ein Schreiberling ganz schön danebengegriffen. Die Angehörigen der Risikogruppe 'Homosexuelle' sind bestimmt nicht schuldig, weil sie der Risikogruppe angehören.
Selbst HIV-Infizierte als schuldig zu bezeichnen, wäre noch ein starkes Stück.
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Allerdings! Da kann ich nur typisch Bild zu sagen!
Allerdings soll es Menschen geben, die mit ihrem Wissen HIV-Positiv sind, und trotzdem weiterhin ungeschützten Sex haben. Für mich ist das ganz klar: Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Mord. Ist das konkret strafbar?
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Dazu fällt mir ein, was mir kürzlich erzählt wurde.
Ein Junge fährt zu seinem Vater nach Australien um ihn zu besuchen.
Besäuft sich da nachts und fährt nach Hause.
Sein Vater ärgert sich sehr über dieses Verhalten und ruft einen Kumpel an, der bei
der Polizei ist und beauftragt diesen, seinen eigenen Sohn zu kontrollieren und gegebenenfalls über nacht in gewahrsam zu nehmen.
Genau so kommt es. Der Sohn wird im Gefängnis vergewaltigt und ist danach HIV-Positv.
Und jetzt?
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
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Teckleberry schrieb:...Für mich ist das ganz klar: Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Mord. Ist das konkret strafbar?
Desswegen die Frage.
Tja meine liebe Morgentau. Wenn der Kerl nachgewiesen nichts von seiner Krankheit wusste, sollte es
mindestens, zu dem schon bestehenden Tatbestand (Vergewaltigung) eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geben.
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Noch besser wäre eine von der Krankenkasse bezahlte Psychoanalyse. In erstaunlich vielen fällen passen diese erstaunlich gut. So könnte man von Vornherein diesen Menschen besser beurteilen.
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Kastrationen und Beschneidungen wären für mich Menschenrechtsverletzungen.
Wie wird es denn geahndet, wenn mit absicht jemand, zusätzlich zu der schon bestehenden Straftat der Vergewaltigung, auch noch jemanden mit HIV ansteckt?
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Teckleberry schrieb:Kastrationen und Beschneidungen wären für mich Menschenrechtsverletzungen.
Wie wird es denn geahndet, wenn mit absicht jemand, zusätzlich zu der schon bestehenden Straftat der Vergewaltigung, auch noch jemanden mit HIV ansteckt?
soweit mir etwas über Fälle von mutwilliger Ansreckung mit HIV in Deutschland bekannt ist, gab es da immer eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung, bei Vergewaltigung, wie Detlef schon erwähnte, kommt dann Vorsätzlichkeit hinzu...wie das aber dann ausgeht liegt dann wahrscheinlich an den Umständen der Tat...
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