09.03.2012, 12:01
Ein Thema was noch die Gemüter berührt ist zB wie hoch Löhne dann sein müssen damit Leute zur Arbeit kommen...
Dazu mal paar Rechenbeispiele...
Der Lohn beträgt inkl Arbeitgeberanteil Sozialversicherung bei einem derzeitigen Stundenlohn von 7,50 €:
8,94 € bei SozVers-Pflichtigem Arbeitnehmer
8,90 € bei SozVers-Pflichtigem Arbeitnehmer in Sachsen
9,82 € bei Minijobber
Also bei Geringlohn kann man dann von etwa 9,-- € je Stunde ausgehen.
Jetzt behaupte ich mal, dass es 550,-- € BGE + Wohngeld für ganz Bedürftige gibt:
Ein arbeitsloser Single erhält:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
= 750,-- €
nun geht er 10 Stunden in der Woche zu 9,-- € / Stunde arbeiten:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
360,-- € Gehalt (40*9€
- 130,-- € Steuern (bei angenommenem Satz von 50% ab 100 € steuerfreiem Verdienst)
- 39,-- € Wohngeldabzug (30% vom Netto über 100 €
= 941,-- €
nun geht er 20 Stunden in der Woche zu 9,-- € / Stunde arbeiten:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
720,-- € Gehalt (80*9€
- 310,-- € Steuern (bei angenommenem Satz von 50% ab 100 € steuerfreiem Verdienst)
- 93,-- € Wohngeldabzug (30% vom Netto über 100 €
= 1.067,-- €
und dann geht er 40 Stunden in der Woche zu 9,-- € / Stunde arbeiten:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
1.440,-- € Gehalt (160*9€
- 670,-- € Steuern (bei angenommenem Satz von 50% ab 100 € steuerfreiem Verdienst)
- 200,-- € Wohngeldabzug (30% vom Netto über 100 €
= 1.320,-- €
Ob ein arbeitsloser Single also nun für 750,-- € Nettoeinkommen zu Hause sitzt, oder in Vollzeit 1.320,-- € Nettoeinkommen hat macht sehr wohl einen Unterschied...
Ich hoffe damit klar zu machen, dass BGE nicht zu Lohntreiberei führt und die Leute auch für geringe Löhne mit Sicherheit bereit wären zu arbeiten.
Dazu mal paar Rechenbeispiele...
Der Lohn beträgt inkl Arbeitgeberanteil Sozialversicherung bei einem derzeitigen Stundenlohn von 7,50 €:
8,94 € bei SozVers-Pflichtigem Arbeitnehmer
8,90 € bei SozVers-Pflichtigem Arbeitnehmer in Sachsen
9,82 € bei Minijobber
Also bei Geringlohn kann man dann von etwa 9,-- € je Stunde ausgehen.
Jetzt behaupte ich mal, dass es 550,-- € BGE + Wohngeld für ganz Bedürftige gibt:
Ein arbeitsloser Single erhält:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
= 750,-- €
nun geht er 10 Stunden in der Woche zu 9,-- € / Stunde arbeiten:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
360,-- € Gehalt (40*9€
- 130,-- € Steuern (bei angenommenem Satz von 50% ab 100 € steuerfreiem Verdienst)
- 39,-- € Wohngeldabzug (30% vom Netto über 100 €
= 941,-- €
nun geht er 20 Stunden in der Woche zu 9,-- € / Stunde arbeiten:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
720,-- € Gehalt (80*9€
- 310,-- € Steuern (bei angenommenem Satz von 50% ab 100 € steuerfreiem Verdienst)
- 93,-- € Wohngeldabzug (30% vom Netto über 100 €
= 1.067,-- €
und dann geht er 40 Stunden in der Woche zu 9,-- € / Stunde arbeiten:
550,-- € BGE
200,-- € Wohngeld
1.440,-- € Gehalt (160*9€
- 670,-- € Steuern (bei angenommenem Satz von 50% ab 100 € steuerfreiem Verdienst)
- 200,-- € Wohngeldabzug (30% vom Netto über 100 €
= 1.320,-- €
Ob ein arbeitsloser Single also nun für 750,-- € Nettoeinkommen zu Hause sitzt, oder in Vollzeit 1.320,-- € Nettoeinkommen hat macht sehr wohl einen Unterschied...
Ich hoffe damit klar zu machen, dass BGE nicht zu Lohntreiberei führt und die Leute auch für geringe Löhne mit Sicherheit bereit wären zu arbeiten.