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Steinbrück will weniger Urlaub machen...
#11
Hartz-IV-Empfänger arbeiten doch nicht, oder? Wozu brauchen die dann Urlaub? Um sich vom Faulenzen zu erholen? Kann mir das vielleicht mal jemand erklären?
:kopfwand:
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#12
Achso, neuerdings sitzen Hartz-IV-Empfänger nur noch zu Hause und machen gar nichts mehr? Rolleyes
..:: visit (¯`·. www.intim-board.info .·´¯) ::..

[b][COLOR="SeaGreen"]Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.


George Bernard Shaw (1856-1950)[/COLOR]
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#13
Killerkeks schrieb:Achso, neuerdings sitzen Hartz-IV-Empfänger nur noch zu Hause und machen gar nichts mehr? Rolleyes
Ich glaub sie sehen viel fern, aber machen sie auch irgendetwas wovon man Erholung braucht? Eine Neu-Entwicklung der letzen paar Tage ist das nicht. Ab und zu mal eine Bewerbung zu schreiben, schlaucht ja nicht so sehr. Fällt dir sonst noch etwas ein, was der typische Hart-IV-Abzocker so macht? Vielleicht kleine Kinder belästigen oder gar fressen?
:kopfwand:
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#14
Glaube du bist derjenige der zu viel TV guckt...
Auf diesem Niveau brauchen wir uns nich weiter zu unterhalten Rolleyes
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[b][COLOR="SeaGreen"]Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.


George Bernard Shaw (1856-1950)[/COLOR]
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#15
@keks
eines musst du mir nun aber mal erklären.
Meinst du etwa, dass jemand, der vom Staat sein Geld zum leben bekommt und dafür nicht jeden Tag was tun muss wirklich ein Anrecht auf Urlaub hat. Wer hat mehr Urlaub als ein Arbeitsloser?
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#16
Any world that can produce the Taj Mahal, William Shakespeare, and striped toothpaste can't be all bad.

[SIZE="1"]James Cagney als C.R. MacNamara in One, Two, Three[/SIZE]
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#17
Ok ich gebe zu, dass ich nicht mitbekommen habe, dass es lediglich um das drei wöchige entfernen vom Wohnort geht.
Solange sie dafür nicht auch noch Zuschüsse vom Staat bekommen, ist dagegen wohl nichts einzuwenden.
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#18
Noch eine Quelle dazu: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/...47182.html ganz unten:
Zitat:Erreichbarkeit / Urlaub
Ab dem 1. August besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Auch wenn ich es immer noch für unsinnig halte bei Arbeitslosen von "Urlaub" zu sprechen... Confusedcratch:
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#19
Urlaub vom aktiven und passiven Arbeitssuchen?
:kopfwand:
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#20
Mag man so sehen, ok.
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