Beiträge: 3.590
	Themen: 678
	Registriert seit: 26.11.2003
	
	
 
	
	
		
	
	
	
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.394
	Themen: 15
	Registriert seit: 18.05.2004
	
	
 
	
	
		Also nur um ein paar Dinge richtig zu stellen:
1. Es handelt sich hier nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
3. Scheinkäufe (z.B. von Drogen) durch Polizeibeamte gibt es bereits rechtlich abgedeckt in Deutschland. Fraglich ist hier nicht das grundsätzliche ob und wie, sondern ob Kinder für diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.590
	Themen: 678
	Registriert seit: 26.11.2003
	
	
 
	
	
		Nach § 27 JuSchG Absatz 2 Nr. 1 u. 2 kann es auch als Straftat betrachtet werden.
Leitwolf schrieb:2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
 Wie beweist du das?
	
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 909
	Themen: 47
	Registriert seit: 18.02.2004
	
	
 
	
	
		
	
	
	
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.394
	Themen: 15
	Registriert seit: 18.05.2004
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 909
	Themen: 47
	Registriert seit: 18.02.2004
	
	
 
	
	
		Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen einem Zeugen und einer gezielt eingesetzten Untersuchung.
	
	
	
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.583
	Themen: 9
	Registriert seit: 05.09.2006
	
	
 
	
	
		Ermittlungsarbeit hat Angelegenheit der Polizei zu bleiben. Die Gewaltenteilung ist in meinem Verständnis eine der wesentlichen Stützen des Systems. Daran darf nicht gerührt werden. Wer kann denn die Unversehrtheit der Jugendlichen garantieren? Hat mal einer an die Jugendlichen gedacht, die das richtig mies finden könnten wenn sich andere Jugendliche dafür einspannen lassen?
Und gerade hier in Deutschland könnte das einen Rattenschwanz an Anzeigen von Kunden, die einen vermeintlichen Verstoss melden, nach sich ziehen.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.394
	Themen: 15
	Registriert seit: 18.05.2004
	
	
 
	
	
		Die Ermittlungsarbeit wird hier nicht durch die Polizei, sondern durch das Ordnungsamt durchgeführt.