Beiträge: 3.590
Themen: 678
Registriert seit: 26.11.2003
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Beiträge: 1.394
Themen: 15
Registriert seit: 18.05.2004
Also nur um ein paar Dinge richtig zu stellen:
1. Es handelt sich hier nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
3. Scheinkäufe (z.B. von Drogen) durch Polizeibeamte gibt es bereits rechtlich abgedeckt in Deutschland. Fraglich ist hier nicht das grundsätzliche ob und wie, sondern ob Kinder für diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.
Beiträge: 3.590
Themen: 678
Registriert seit: 26.11.2003
Nach § 27 JuSchG Absatz 2 Nr. 1 u. 2 kann es auch als Straftat betrachtet werden.
Leitwolf schrieb:2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
Wie beweist du das?
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Beiträge: 909
Themen: 47
Registriert seit: 18.02.2004
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie
Beiträge: 1.394
Themen: 15
Registriert seit: 18.05.2004
Beiträge: 909
Themen: 47
Registriert seit: 18.02.2004
Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen einem Zeugen und einer gezielt eingesetzten Untersuchung.
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie
Beiträge: 1.583
Themen: 9
Registriert seit: 05.09.2006
Ermittlungsarbeit hat Angelegenheit der Polizei zu bleiben. Die Gewaltenteilung ist in meinem Verständnis eine der wesentlichen Stützen des Systems. Daran darf nicht gerührt werden. Wer kann denn die Unversehrtheit der Jugendlichen garantieren? Hat mal einer an die Jugendlichen gedacht, die das richtig mies finden könnten wenn sich andere Jugendliche dafür einspannen lassen?
Und gerade hier in Deutschland könnte das einen Rattenschwanz an Anzeigen von Kunden, die einen vermeintlichen Verstoss melden, nach sich ziehen.
Beiträge: 1.394
Themen: 15
Registriert seit: 18.05.2004
Die Ermittlungsarbeit wird hier nicht durch die Polizei, sondern durch das Ordnungsamt durchgeführt.