28.02.2009, 16:54
Ich sehe die gerichtliche Entscheidung auch als korrekt an. NatĂĽrlich ist es bitter nach 30 Jahren wegen so einer Summe seinen Job zu verlieren, jedoch sehen die Gerichte die Unterschlagung als erwiesen an.
Eine Weiterbeschäftigung wäre nach 30 Jahren sicherlich nett vom Arbeitgeber gewesen, ist aber nicht einklagbar unter diesen Vorraussetzungen, zumal keiner dem Arbeitgeber die Vertrauenswürdigkeit der Frau garantieren kann.
Eine Weiterbeschäftigung wäre nach 30 Jahren sicherlich nett vom Arbeitgeber gewesen, ist aber nicht einklagbar unter diesen Vorraussetzungen, zumal keiner dem Arbeitgeber die Vertrauenswürdigkeit der Frau garantieren kann.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.